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Wie viel ist uns die 2. Säule wert?

Am Dienstag geht die Revision des beruflichen Vorsorgegesetzes (BVG) in die nächste Runde, diesmal im Nationalrat. Dabei geht es nicht nur um die Frage, wie Teilzeitbeschäftigte in der 2. Säule bessergestellt werden können. Er wird auch darüber beraten, was die Sanierung der 2. Säule kosten darf.


Die verschiedensten Modelle sind auf dem Tisch. Je nach Modell betragen die Gesamtkosten zwischen 42 und 58 Milliarden Franken – auf 21 Jahre. Pro Jahr sind das zwischen 2 und 3 Milliarden Franken zusätzliche Mittel, die in die 2. Säule fliessen. Dies ist notwendig, weil wir länger leben und somit mehr Renten bekommen.


Aufschlussreich ist aber Folgendes: Laut Pensionskassenstatistik 2021 beliefen sich die Arbeitgeberbeiträge auf 30 Milliarden Franken; die Arbeitnehmerbeiträge hingegen bloss auf 21,3 Milliarden.


Was sagt uns dieser Zahlenvergleich? Auf den ersten Blick einmal, dass wir uns in der Schweiz über sehr grosszügige Arbeitgeber freuen können.


Arbeitgeber sind nicht verpflichtet, höhere Beiträge zu bezahlen als Arbeitnehmer. Viele tun es trotzdem – und eben freiwillig. Ich bin mir nicht sicher, ob sich alle der betroffenen Arbeitnehmenden dessen bewusst sind und dies auch zu schätzen wissen.


Was auch gern vergessen geht: Bei der angesprochenen BVG-Revision geht es bloss um die gesetzlichen Mindestvorgaben, ums Obligatorium. Was über dem gesetzlichen Minimum ins System gepumpt wird, ist überobligatorisch; zum Beispiel eben jene Arbeitgeberbeiträge, die über die Mindestvorgaben hinausgehen.


Nun haben wir gehört, dass die Kostenfrage bei der Revision höchst umstritten ist. Insbesondere der Gewerbeverband kämpft gegen zu hohe Kostensteigerungen. Er war es auch, der den Kompromiss der Sozialpartner nicht unterstützen wollte.


Wir wiederholen: Da ist die Arbeitgeberseite, die vor zu hohen Kosten warnt; und da sind die grosszügigen Arbeitgeber, die im überobligatorischen Bereich höhere Beiträge zahlen, als sie müssten. Was jetzt? Wenn für den obligatorischen Teil höhere Beiträge zu Buche schlagen, könnten doch die Arbeitgeber die überobligatorischen Leistungen runterfahren, um so die höheren Kosten für den obligatorischen Teil aufzufangen.


Das funktioniert leider nicht mal auf dem Papier. Der Grund liegt darin, dass wir Pensionskassen mit hohen und solche mit wenig oder gar keinen überobligatorischen Leistungen haben. Gerade Gewerbebetriebe sind häufig minimal versichert. Stark steigende Sozialkosten gehen ihnen ans Lebendige.


Aber auch jene Arbeitgeber, die sich grosszügige Leistungen der Pensionskasse leisten können, sind nicht erpicht darauf, überobligatorische Leistungen runterzufahren. Wenn nämlich ein Arbeitgeber mehr Geld in die 2. Säule pumpt, als er müsste, so tut er dies zwar freiwillig, aber nicht ganz selbstlos.


Die Arbeitgeber, sprich das Management, sind juristisch ebenfalls Arbeitnehmer und in der Pensionskasse versichert. Sie profitieren persönlich von grosszügigen Leistungen ihrer Pensionskasse. So will es das Kapitaldeckungsverfahren. Jeder spart für sich.



Erschienen im SonntagsBlick am 26. Februar 2023


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